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Konkrete Modalitäten der Zusammenarbeit

  • Die Beratungstermine werden mit dem Sekretariat der Gesellschaft vereinbart. Bitte speziell darauf hinweisen, falls die erste Beratung innert 10 Tagen erfolgen soll.
  • Wartefrist: max. 2 bis 3 Wochen.

    Öffnungszeiten der Telefonzentrale: 
    07.45 - 11.45 Uhr
    13.30 - 17.00 Uhr. Am Vortrag von Feiertagen bis 16.00 Uhr offen.

  • Die Diabetes- und Ernährungsberatungen sowie die Fusspflege für Diabetiker sind auf derselben Verordnung anzugeben.

  • Die Verordnungsformulare können hier heruntergeladen werden.
    Verordnungsformular für Einzelberatungen als DOC
    Verordnungsformular für Gruppenkurse als PDF

  • Die Verordnung wird vom Arzt per Fax übermittelt oder der Patient bringt diese zur ersten Beratung mit.

  • Die zweisprachig durchgeführten Beratungen erfolgen in den Räumlichkeiten der Gesellschaft in Freiburg und Bulle sowie im Murten.
  • Gleich nach der ersten Beratung wird dem Arzt ein Fax zugestellt, um den Beginn der Sitzungen zu bestätigen und um eventuelle, weitere medizinische Informationen einzuholen.

  • Der Arzt erhält nach jedem Beratungszyklus (6 bis 8 Sitzungen, während der Dauer von 3 bis 6 Monaten) einen vollständigen medizinischen Bericht.
     
  • Nach jedem Zyklus wird die Rechnung an den Krankenversicherer des Patienten adressiert (System Tiers payant).

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