Konkrete Modalitäten der Zusammenarbeit
- Die Beratungstermine werden mit dem Sekretariat der Gesellschaft vereinbart. Bitte speziell darauf hinweisen, falls die erste Beratung innert 10 Tagen erfolgen soll.
- Wartefrist: max. 2 bis 3 Wochen.
Öffnungszeiten der Telefonzentrale:
07.45 - 11.45 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr. Am Vortrag von Feiertagen bis 16.00 Uhr offen. - Die Diabetes- und Ernährungsberatungen sowie die Fusspflege für Diabetiker sind auf derselben Verordnung anzugeben.
- Die Verordnungsformulare können hier heruntergeladen werden.
Verordnungsformular für Einzelberatungen als DOC
Verordnungsformular für Gruppenkurse als PDF - Die Verordnung wird vom Arzt per Fax übermittelt oder der Patient bringt diese zur ersten Beratung mit.
- Die zweisprachig durchgeführten Beratungen erfolgen in den Räumlichkeiten der Gesellschaft in Freiburg und Bulle sowie im Murten.
- Gleich nach der ersten Beratung wird dem Arzt ein Fax zugestellt, um den Beginn der Sitzungen zu bestätigen und um eventuelle, weitere medizinische Informationen einzuholen.
- Der Arzt erhält nach jedem Beratungszyklus (6 bis 8 Sitzungen, während der Dauer von 3 bis 6 Monaten) einen vollständigen medizinischen Bericht.
- Nach jedem Zyklus wird die Rechnung an den Krankenversicherer des Patienten adressiert (System Tiers payant).